Wissen rund um die Immobilie

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Immobilie verschenken / Steuer

Im fortgeschrittenen Alter stellt sich für viele Menschen die Frage nach einer möglichen Immobilienvererbung. Wussten Sie, dass Sie Immobilienbesitz steuerfrei schenken dürfen, solange gewisse Freibeträge nicht überschritten werden?

Folgende Freibeträge bilden sich bei der Schenkung:

Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

Kinder & Stiefkinder: 400.000 Euro

Enkel: 200.000 Euro

Eltern & Großeltern: 100.000 Euro

Alle anderen Erben: 20.000 Euro

Diese Freigrenzen können jedoch nur alle 10 Jahre geltend gemacht werden.

Sie haben Fragen zur Eigentumsübertragung und/oder der Schenkungssteuer?

Kontakt: klick hier

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Team Koch Immobilien

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