Wissen rund um die Immobilie

Immobilie reservieren? So geht’s!

Haben Sie die Entscheidung getroffen, Ihre Immobilie zu verkaufen, so möchten Sie den Verkauf natürlich auch zügig abwickeln. Hin und wieder kommt es jedoch vor, dass der Verkauf erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. In dem Fall kann beispielsweise eine Immobilie mittels einer Vereinbarung reserviert werden.

Bei einer Reservierungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag bei der Vermittlung über einen Makler.

Die Gründe:

– Immobilienfinanzierung mit der Bank muss noch geklärt werden

– Gang zum Notar ist nicht sofort möglich (bspw. wegen Krankheit)

– potenzieller Käufer benötigt noch Bedenkzeit

Die Dauer:

– Wie lange eine Immobilie reserviert wird, ist Verhandlungssache – üblich für eine Reservierungsvereinbarung sind max. 1-2 Monate

✎ Werden mehr als 2 Monate benötigt, ist es der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sinnvoll. Hierbei verpflichten sich Verkäufer und Käufer dazu, den Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Damit ein Vorvertrag wirksam ist, muss dieser von einem Notar beurkundet werden.

Die Rechte:

Eine Reservierungsvereinbarung ist genauso wenig bindend wie ein Immobilienkaufvertrag, der nicht notariell beurkundet ist.

Die Kosten:

Bei der Höhe einer Reservierungsgebühr gibt es keine klaren Regeln. Sie darf allerdings nicht so hoch sein, dass sie den Käufer bei seiner Entscheidung einschränkt – üblich sind etwa 5-10 % der Maklerprovision.

Sie sind unsicher wegen der Reservierungsvereinbarung? Wir helfen Ihnen gerne!

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Telefon: 03601 812842

Team Koch Immobilien

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