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Ich möchte doch nicht einziehen – kann ich den Mietvertrag widerrufen?

Kurz gesagt: Vor dem Einzug gibt es kein gesetzlich garantiertes Rücktrittsrecht vom Mietvertrag!

Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen ein Rücktritt möglich wird bzw. die einen Rücktritt begründen:

✅ Im Mietvertrag wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart.

✅ An der Mietsache existieren vorher nicht bekannte Mängel, die der Vermieter zudem versäumt zu beheben.

✅ Vertraglich vereinbarte Leistungen oder Absprachen wurden vom Vermieter nicht erbracht bzw. eingehalten.

✅ Der Mietvertrag wurde als sogenanntes Haustürgeschäft abgeschlossen. Ist ein Rücktritt vom Mietvertrag nicht möglich, ist die Kündigung eine Option.

Ist im Mietvertrag keine Mindestmietdauer festgelegt, kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wurde eine Mindestmietdauer vereinbart, kann während dieser Zeit nicht gekündigt werden. Hier empfiehlt sich ein Mietaufhebungsvertrag.

Team Koch Immobilien

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