Wissen rund um die Immobilie
Hausverkauf und bestehendes Mietverhältnis – Was Sie beachten müssen!
Wird eine vermietete Immobilie verkauft, so tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen ein. Grundsätzlich gilt die Faustregel: “Kauf bricht Miete nicht” gemäß § 566 Abs. 1 BGB.
Bevor also eine Eigennutzung in Betracht kommt, muss dem Mieter gegenüber erst eine Kündigung ausgesprochen werden ☝️
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, empfiehlt es sich, mit dem Mieter zu sprechen. Möglicherweise ist dieser ja selbst am Erwerb des Hauses interessiert 🙂
Auch eine mögliche Ablösesumme an den Mieter kann in Betracht kommen, um diesen zum Auszug zu bewegen. Denn oftmals kann man einen höheren Preis erzielen, wenn kein Mieter mehr darin wohnt 💰
Wir regeln das gerne für Sie – melden Sie sich einfach bei uns!