Wissen rund um die Immobilie

Hausverkauf innerhalb der Familie?

Hausverkauf innerhalb der Familie? So geht’s!

Möchten Sie Ihr Haus beispielsweise an Ihr Kind verkaufen oder an Ihren Ehepartner (im Fall einer Scheidung), gelten beinahe die gleichen Regeln wie bei einem Hausverkauf an eine fremde Person. Es müssen also Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag entrichtet werden.

Es gibt aber einen großen Unterschied ☝️.

Verkaufen Sie Ihr Haus an Verwandte ersten Grades oder an Ihren Ehepartner, so fällt keine Grunderwerbsteuer an. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihr Haus unter Wert zu verkaufen, beispielsweise um Ihr Kind zu entlasten, ist Vorsicht geboten. Der Kaufpreis darf zwar günstiger ausfallen, er darf aber auch nicht zu günstig sein. Denn das ruft das Finanzamt auf den Plan, welches in diesem Fall einen Schein-Verkauf vermuten würde, der eigentlich eine Schenkung ist. In diesem Fall könnte Schenkungssteuer anfallen.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?