Wissen rund um die Immobilie

Hausverkauf im Falle einer Scheidung. Darauf müssen Sie achten!

Wer sich scheiden lässt und gemeinsame Immobilien besitzt, der hat einige Optionen.

Bei einer Scheidung müssen beide Parteien einem Verkauf des Hauses ausdrücklich zustimmen. Ist das Trennungsjahr vorbei und ein Ehepartner möchte das Haus nicht verkaufen, kann der andere die Zustimmung bei Gericht einklagen.

Möchten die Eheleute das Haus behalten, so haben sie die Möglichkeit einer Schenkung, Auszahlung oder Realteilung.

Der Ehepartner, welcher den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet auch für die Rückzahlung des Kredits. Haben beide Parteien den Vertrag unterschrieben, so haften beide für die gesamte Kreditsumme.

Können sich die Eheleute nicht einigen, was mit dem Haus geschehen soll, so entscheidet das Gericht darüber. Der Wert des Hauses ist hierbei maßgeblich für die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten.

Team Koch Immobilien

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