Wissen rund um die Immobilie

Hauskauf und Steuererklärung

Hauskauf und Steuererklärung – was haben Sie gemeinsam?

Kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung, um sie anschließend zu vermieten, können Sie die Anschaffungskosten und auch die Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen.

Zu den Kaufnebenkosten zählen die Maklerprovision, Notarkosten und auch die Grunderwerbssteuer. Der Kaufpreis ist der größte Teil der Anschaffungskosten.


Als Privatkäufer, der selbst in der erworbenen Immobilie wohnen wird, ist das nicht möglich.

Wird die Immobilie jedoch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren wieder verkauft, hat der Privatkäufer einen klaren Vorteil, wenn er die Immobilie selbst bewohnt hat. Für ihn fällt keine Spekulationssteuer an – für den Anleger jedoch schon.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten von Selbstnutzern steuerlich geltend gemacht werden:

☑️ Beim Kauf oder der Modernisierung eines Gebäudes unter Denkmalschutz
☑️ Handwerkerleistungen mit bis zu 20% der Kosten, welche jedoch 1.200 € nicht überschreiten dürfen

☑️ Haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 40% der Kosten, welche jedoch 4.000 € nicht überschreiten dürfen

Zum Teil dürfen auch unerwartete Schäden, die beim Kauf nicht bekannt waren, steuerlich abgesetzt werden. Hier gilt es, sich individuell zu informieren.

Team Koch Immobilien

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