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Schlüssel

Hat Ihr Vermieter Anspruch auf einen Zweitschlüssel?

Menschen, die bei uns Mietwohnungen suchen und finden, stellen oft folgende Frage an uns: Dürfen Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen und die Wohnung betreten, wenn der Mieter nicht zu Hause ist?

Unsere klare Antwort: Nein. Ein Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für ein von ihm vermietetes Objekt besitzen. Bei der Wohnungsübergabe ist der Vermieter verpflichtet, alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel zu übergeben. Selbst wenn der Vermieter einen Schlüssel besitzt, darf er ohne Erlaubnis des Mieters die Mieträume nicht betreten.

Einzige Ausnahme: Der Vermieter darf die Wohnung betreten/öffnen lassen, wenn es sich um einen Notfall, etwa einen Wasserschaden handelt. 

Dennoch: Es kann Sinn ergeben, dem Vermieter einen Zweit- oder Drittschlüssel zu überlassen, etwa wenn Sie als Mieter für längere Zeit abwesend sind oder es zu einem eben erwähnten Notfall kommt. Hier sollte aber zwischen Vermieter und Mieter Einigkeit darüber bestehen, wann der Schlüssel genutzt werden darf. Abhilfe kann man dadurch schaffen, dass z. B. vereinbart wird, den Schlüssel in einen nicht wieder verschließbaren Umschlag zu packen. Der Mieter kann hier nachprüfen, dass der Umschlag nicht geöffnet und der Schlüssel somit nicht genutzt wurde.

Team Koch Immobilien

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