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Halbes Zimmer

Halbes Zimmer: Was Vermieter wissen müssen

Wohnungssuchende stoßen oft auf Inserate wie “1,5-Zimmer-Wohnung” zu vermieten. Da stellt sich die Frage, was ist eigentlich ein halbes Zimmer?

Es gibt keine rechtliche Definition mehr für halbe Zimmer. Doch das war nicht immer so. Bis Anfang der 80er Jahre galt folgende DIN-Norm: Waren Zimmer größer als 10 Quadratmeter so sprach man von ganzen Zimmern. Ab einer Größe von 6 Quadratmetern galt ein Raum als halbes Zimmer.

Auf folgende Gepflogenheiten sollten Vermieter achten:

☝️ Um als Zimmer zu gelten, muss dieses mindestens sechs Quadratmeter groß sein, durch ein Fenster natürlich belichtet und belüftet werden können.

☝️ Verfügt die Wohnung über eine geräumige Vorratskammer, so kann diese als halbes Zimmer gewertet werden.

☝️ Küche und Bad werden nie als eigene Zimmer ausgewiesen.

☝️ Hat die Wohnung einen beheizbaren Wintergarten mit einer entsprechenden Größe, so kann dieser als ganzes Zimmer gewertet werden.

Team Koch Immobilien

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