Wissen rund um die Immobilie
Grundsteuer – wie wird sie berechnet und wann ist sie fällig?
Grundsteuer zahlt jeder – Hauseigentümer überweisen sie direkt an die Gemeinde oder an das Finanzamt, Mieter zahlen sie als Teil der Nebenkosten.
Bei Hauseigentümern gilt:
➡️ Wenn der gesamte Grundsteuerbetrag, der für Ihre Immobilie anfällt, 75 Euro nicht übersteigt, wird der gesamte Betrag jedes Jahr am 15. Mai fällig.
➡️ Müssen Sie allerdings mehr als diese 75 Euro Grundsteuer abführen, ist die Steuer in der Regel nicht auf einmal fällig, sondern zu je einem Viertel an 4 Terminen im Jahr, sprich am 15. Februar, am 15. Mai, am 14. August und am 15. November.
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Doch wie berechnet sich die Grundsteuer überhaupt?
Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten:
➡️ Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
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Berechnungsformel
➡️ Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
➡️ Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Beispiel
für ein Grundstück mit Einfamilienhaus im Westen Deutschlands mit festgelegter Grundsteuermesszahl:
➡️ 30.000 Euro x 2,6 Promille = 78 Euro
➡️ 78 Euro x 534 % (deutscher Durchschnittshebesatz) = 416,52 Euro Grundsteuer im Jahr.