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Grundsteuer – wie wird sie berechnet und wann ist sie fällig?

Grundsteuer zahlt jeder – Hauseigentümer überweisen sie direkt an die Gemeinde oder an das Finanzamt, Mieter zahlen sie als Teil der Nebenkosten.

Bei Hauseigentümern gilt:

➡️ Wenn der gesamte Grundsteuerbetrag, der für Ihre Immobilie anfällt, 75 Euro nicht übersteigt, wird der gesamte Betrag jedes Jahr am 15. Mai fällig.

➡️ Müssen Sie allerdings mehr als diese 75 Euro Grundsteuer abführen, ist die Steuer in der Regel nicht auf einmal fällig, sondern zu je einem Viertel an 4 Terminen im Jahr, sprich am 15. Februar, am 15. Mai, am 14. August und am 15. November.

Doch wie berechnet sich die Grundsteuer überhaupt?

Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten:

➡️ Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Berechnungsformel

➡️ Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

➡️ Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Beispiel

für ein Grundstück mit Einfamilienhaus im Westen Deutschlands mit festgelegter Grundsteuermesszahl:

➡️ 30.000 Euro x 2,6 Promille = 78 Euro

➡️ 78 Euro x 534 % (deutscher Durchschnittshebesatz) = 416,52 Euro Grundsteuer im Jahr.

Team Koch Immobilien

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