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Gemeinschaftsgarten in der Eigentümergemeinschaft: Was Sie dürfen und was nicht

Im Regelfall dürfen alle Wohnungseigentümer die Außenanlagen in gleichem Umfang nutzen – private Bereiche gibt es nicht.

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Ausnahme

Es sei denn, es bestehen Sondernutzungsrechte, durch die andere Wohnungseigentümer von der Nutzung der entsprechenden Fläche ausgeschlossen werden.

Ein Sondernutzungsrecht umfasst aber nicht die Erlaubnis, den Garten, der ja im Gemeinschaftseigentum verbleibt, nach Lust und Laune zu gestalten.

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Gestaltung des Gartens

Wie die Gartenanlage gestaltet werden soll, ob beispielsweise Blumenbeete angelegt oder Kinderspielgeräte oder Bänke zum Ausruhen aufgestellt werden sollen, entscheiden die Wohnungseigentümer durch einen Beschluss.

Ob bestimmten Maßnahmen alle zustimmen müssen oder ob die einfache Mehrheit genügt, hängt von der Art der Maßnahme ab.

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Auf jeden Fall sollten Sie Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Grundbucheinträge genau überprüfen.

Team Koch Immobilien

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