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Gebäudeenergiegesetz: Das Wichtigste zusammengefasst

Haben Sie schon von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehört, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist?

Allgemein ausgedrückt enthält das GEG Anforderungen …

💥 an die energetische Qualität von Gebäuden,

💥 die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen

💥 sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

So weit so gut. Doch was bedeutet das für Hauseigentümer ❓

Alle Details können wir hier in Kürze nicht erläutern. Wir haben jedoch einen wichtigen Punkt für Hauseigentümer herausgefiltert:

-> Neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung.

Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden (regional kann es zu Abweichungen kommen).

Für Ölheizungen, die nach 2025 eingebaut werden, sind dann Auflagen zu beachten und es gilt die Einbindung von erneuerbaren Energien, wie bspw. Solarthermieanlagen.

Team Koch Immobilien

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