Wissen rund um die Immobilie
Für Vermieter & Verpächter: Nutzen Sie diesen Steuertipp!
💸 Wichtiger Steuertipp für Vermieter und Verpächter (Wohnungen und Gewerbe) und Eigentümer einer durch sie selbst sanierten und genutzten Denkmalimmobilie!
💸 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie lassen sich mit der Abschreibung für Abnutzung (AfA) anteilig (prozentual) als Werbungskosten von der Steuer absetzen, weil der Fiskus davon ausgeht, dass sich sogenannte unbewegliche materielle Wirtschaftsgüter wie Gebäude mit der Zeit abnutzen, also jedes Jahr an Wert verlieren. 💸
💸Die Nutzungsdauer gibt hierbei an, über wie viele Jahre sich dieser Verschleiß bzw. die Wertminderung erstreckt. Anhand der gewöhnlichen Nutzungsdauer wird danach bestimmt, über welchen Zeitraum das Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. 💸 Daraus ergibt sich der Prozentsatz der jährlichen Abschreibung. In AfA-Tabellen wird vom Bundesfinanzministerium die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angegeben. 💸
💸Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear, also in gleichbleibenden Jahresbeträgen. 💸
❗️Achtung: Es gibt keine AfA für Grundstücke und für selbstgenutzte Immobilien.