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Für Vermieter: Ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen – so geht’s!
Um die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen zu können, haben Sie 4 Möglichkeiten, die Ihnen zur Ermittlung zur Verfügung stehen:
Ermittlung …
🕵🏻 1. … anhand des Mietspiegels
🕵🏻 2. … anhand eines Sachverständigengutachtens
🕵🏻 3. … mit Vergleichswohnungen oder
🕵🏻 4. … mit Hilfe der Mietdatenbank.
🔎 Zu 1.
Der Mietspiegel gibt Ihnen Auskunft, welche Mieten im betreffenden Gebiet zu zahlen sind und wird von der jeweiligen Stadt/Gemeinde in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden herausgegeben.
Hinweis: Es gibt nicht für jeden Ort und für jede Stadt einen Mietspiegel.
🔎 Zu 2.
Ziehen Sie zur Ermittlung einen Sachverständigen zu Hilfe, muss dieser laut Gesetz öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Hinweis: Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wie er die ortsübliche Miete ermittelt hat.
🔎 Zu 3.
Möchten Sie die Miete anhand von Vergleichswohnungen ermitteln, so müssen Sie drei verschiedene Wohnungen finden. Die Wohnungen müssen vergleichbar sein, wobei folgende Faktoren dabei unter anderem entscheidend sind: Größe, Anzahl der Räume, Lage, Baujahr, Ausstattung.
Hinweis: Wird die ortsübliche Vergleichsmiete mithilfe von Vergleichswohnungen ermittelt, zählt nicht der Mittelwert. Die Miete darf nur bis zum niedrigsten Wert der drei ermittelten Mieten angehoben werden.
🔎 Zu 4.
Bei der Mietdatenbank handelt es sich um eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten. Geführt wird diese gemeinsam von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter.