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Für Vermieter: Ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen – so geht’s!

Um die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen zu können, haben Sie 4 Möglichkeiten, die Ihnen zur Ermittlung zur Verfügung stehen:

Ermittlung …

🕵🏻 1. … anhand des Mietspiegels

🕵🏻 2. … anhand eines Sachverständigengutachtens

🕵🏻 3. … mit Vergleichswohnungen oder

🕵🏻 4. … mit Hilfe der Mietdatenbank.

🔎 Zu 1.

Der Mietspiegel gibt Ihnen Auskunft, welche Mieten im betreffenden Gebiet zu zahlen sind und wird von der jeweiligen Stadt/Gemeinde in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden herausgegeben.

Hinweis: Es gibt nicht für jeden Ort und für jede Stadt einen Mietspiegel.

🔎 Zu 2.

Ziehen Sie zur Ermittlung einen Sachverständigen zu Hilfe, muss dieser laut Gesetz öffentlich bestellt und vereidigt sein.

Hinweis: Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wie er die ortsübliche Miete ermittelt hat.

🔎 Zu 3.

Möchten Sie die Miete anhand von Vergleichswohnungen ermitteln, so müssen Sie drei verschiedene Wohnungen finden. Die Wohnungen müssen vergleichbar sein, wobei folgende Faktoren dabei unter anderem entscheidend sind: Größe, Anzahl der Räume, Lage, Baujahr, Ausstattung.

Hinweis: Wird die ortsübliche Vergleichsmiete mithilfe von Vergleichswohnungen ermittelt, zählt nicht der Mittelwert. Die Miete darf nur bis zum niedrigsten Wert der drei ermittelten Mieten angehoben werden.

🔎 Zu 4.

Bei der Mietdatenbank handelt es sich um eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten. Geführt wird diese gemeinsam von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter.

Team Koch Immobilien

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