Wissen rund um die Immobilie

Erwerb eines Neubaus – wann kann ich die Abnahme verweigern?

Der große Tag ist endlich gekommen – das Bauunternehmen übergibt Ihnen Ihr Haus. Aufgeregt kommen Sie bei der ehemaligen Baustelle an. Sie öffnen die Türe… und sind geschockt. Sie finden noch etliche Werkzeuge der Handwerker vor. Sie gehen in den ersten Stock und setzen einen Fuß auf den Balkon – doch das Geländer fehlt.

Das Bauunternehmen entschuldigt sich mehrmals und versichert Ihnen, dass diese kleinen Mängel noch kommende Woche erledigt werden. Man drückt Ihnen das Abnahmeprotokoll zum Unterschreiben in die Hand. Was tun Sie?

Nicht unterschreiben! Sie sind nicht verpflichtet, das Haus in diesem Zustand abzunehmen. Bestehen Sie auf einen zweiten Abnahmetermin und setzen Sie direkt eine Frist.

Die Werkzeuge der Handwerker verhelfen selbstverständlich nicht zu einem guten ersten Eindruck. Sie sind aber auch kein Grund die Abnahme zu verweigern. Ein fehlendes Geländer aber schon.

Überprüfen Sie auch, ob alle benötigten Dokumente übergeben werden. Dazu zählen: Energieausweis, Garantieurkunde der Haustechnik und Gewährleistungsbescheinigungen.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?