Der Energieausweis für Immobilien

Beachten Sie beim Kauf die Energieeffizienz und seien Sie informiert über die Energiewerte Ihrer Immobilie.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Als Käufer haben Sie damit schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, von dem es je nach Art des Gebäudes zwei Varianten gibt.

Der Energieausweis für Immobilien

Der bedarfsorientierte Energieausweis
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und die nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) hin modernisiert wurden, ist dieser Ausweis Pflicht.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Für Häuser mit mehr als vier Wohnungen, neuere oder modernisierte Gebäude ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zugelassen. Um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihrer Wunsch-Immobilie bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können, stellen wir, bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sicher, dass ein Energieausweis vorhanden ist.

KOCH IMMOBILIEN Team

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Gerne rufen wir Sie zu Ihrem gewünschten Zeitpunkt zurück.