Wissen rund um die Immobilie
Einen befristeten Mietvertrag abschließen – darauf sollten Sie achten!
Sie haben eine Immobilie, die Sie nur zeitweise vermieten wollen? Wir haben Tipps für Sie!
Reicht es aus, die Frist des Mietverhältnisses im Mietvertrag festzuhalten?
Nein – Sie müssen im Mietvertrag auch den Grund des befristeten Mietverhältnisses verschriftlichen.
Per Gesetz sind lediglich diese drei Gründe anerkannt:
✔ Eigennutzung
✔ Vermietung / Nutzung durch Angestellte
✔ Umbau oder Abriss des Objekts
❗ Sollte sich der Grund während des Jahres ändern, ist dies nicht rechtens. ❗
Beispiel: Es macht keinen Unterschied, ob Ihr Neffe oder Ihre Tochter in die Wohnung einziehen wird. Die Wohnung kann jedoch nicht für Mitarbeiter genutzt werden.
Der Mieter ist 4 Monate vor Ablauf berechtigt zu fragen, ob es bei der Befristung bleibt. Sollten Sie innerhalb eines Monats nicht auf die Anfrage antworten, verlängert sich die Mietzeit automatisch.