Wissen rund um die Immobilie

Einen befristeten Mietvertrag abschließen – darauf sollten Sie achten!

Sie haben eine Immobilie, die Sie nur zeitweise vermieten wollen? Wir haben Tipps für Sie!

Reicht es aus, die Frist des Mietverhältnisses im Mietvertrag festzuhalten?

Nein – Sie müssen im Mietvertrag auch den Grund des befristeten Mietverhältnisses verschriftlichen.

Per Gesetz sind lediglich diese drei Gründe anerkannt:

✔ Eigennutzung

✔ Vermietung / Nutzung durch Angestellte

✔ Umbau oder Abriss des Objekts

❗ Sollte sich der Grund während des Jahres ändern, ist dies nicht rechtens. ❗
Beispiel: Es macht keinen Unterschied, ob Ihr Neffe oder Ihre Tochter in die Wohnung einziehen wird. Die Wohnung kann jedoch nicht für Mitarbeiter genutzt werden.

Der Mieter ist 4 Monate vor Ablauf berechtigt zu fragen, ob es bei der Befristung bleibt. Sollten Sie innerhalb eines Monats nicht auf die Anfrage antworten, verlängert sich die Mietzeit automatisch.

Team Koch Immobilien

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