Wissen rund um die Immobilie

Eigentümerversammlung: Darauf sollten Sie achten!

Sie sind Wohnungseigentümer und freuen sich schon auf die Eigentümerversammlung? Oder haben Sie eher einige Bedenken? Hier ist Ihre Merkliste für eine gute Vorbereitung und Teilnahme:

➡️ Ihre Einladung haben Sie mindestens 14 Tage vorher in schriftlicher Form erhalten.

➡️ Alle zur Beschlussfassung anstehenden Themen sind benannt und die einzelnen Tagungsordnungspunkte genau bezeichnet.

➡️ Ihr Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

➡️ Die erschienenen Wohnungseigentümer repräsentieren mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile und sind über die gesamte Zeit der Versammlung anwesend, d. h. die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

➡️ Vertreter können eine schriftliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vorweisen und sind somit abstimmungsberechtigt.

❗️Achtung: Wird auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten, können die gefassten Beschlüsse angefochten werden.

Fragen zur Eigentümerversammlung? Wir unterstützen gerne!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Telefon: 03601 812842

Team Koch Immobilien

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