Wissen rund um die Immobilie
Eigentümerversammlung: Darauf sollten Sie achten!
Sie sind Wohnungseigentümer und freuen sich schon auf die Eigentümerversammlung? Oder haben Sie eher einige Bedenken? Hier ist Ihre Merkliste für eine gute Vorbereitung und Teilnahme:
➡️ Ihre Einladung haben Sie mindestens 14 Tage vorher in schriftlicher Form erhalten.
➡️ Alle zur Beschlussfassung anstehenden Themen sind benannt und die einzelnen Tagungsordnungspunkte genau bezeichnet.
➡️ Ihr Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
➡️ Die erschienenen Wohnungseigentümer repräsentieren mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile und sind über die gesamte Zeit der Versammlung anwesend, d. h. die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
➡️ Vertreter können eine schriftliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vorweisen und sind somit abstimmungsberechtigt.
❗️Achtung: Wird auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten, können die gefassten Beschlüsse angefochten werden.
Fragen zur Eigentümerversammlung? Wir unterstützen gerne!
Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien
Telefon: 03601 812842