Wissen rund um die Immobilie
Dürfen alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden?
Legen Sie die umlagefähigen Nebenkosten direkt im Mietvertrag fest. Eine Liste aller umlagefähigen Betriebskosten finden Sie in der Betriebskostenverordnung.
Dazu gehören unter anderem diese Kosten:
📌 Grundsteuer
📌 Heizungs- und Warmwasserkosten
📌 Beleuchtung
📌 Gebäudereinigung
📌 Kosten der Gartenpflege
📌 Kosten für Aufzug
Beachten Sie, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen:
🙅♂️ Verwaltungskosten
🙅♂️ Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
🙅♂️ Bankgebühren
🙅♂️ Leerstandskosten anderer Bestandseinheiten
🙅♂️ Fassadenreinigung
🙅♂️ Einmalige Schädlingsbekämpfung
🙅♂️ Einmalige Dachrinnenreinigung
Sie sind als Vermieter verpflichtet, einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen, welche eine Aufstellung der Gesamtkosten und der bereits geleisteten Vorauszahlungen enthalten muss. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder auch ein Guthaben ergeben.
Den Mietern steht rechtlich auch eine Belegeinsicht zu.