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Die Mieterselbstauskunft

Auf der Wohnungssuche stoßen viele Mieter auf den Begriff der “Mieterselbstauskunft”. Oft herrscht Unklarheit darüber, welche Angaben der potenzielle Mieter gegenüber dem Vermieter machen sollte und welche Informationen der Vermieter nicht abfragen sollte.

Erlaubt sind Fragen nach…

✅ der Berufssituation und dem Einkommen

✅ dem Familienstand

✅ der finanziellen Situation, wie z. B. bestehende Insolvenzverfahren

✅ der Anzahl der Mitbewohner

Fragen, die nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet müssen:

❌ nach einer möglichen Schwangerschaft

❌ nach einer eventuellen Parteizugehörigkeit

❌ nach dem Gesundheitszustand des potenziellen Mieters

❌ nach Rechtskonflikten oder eventuellen Gefängnisaufenthalten

Übrigens: Mieterselbstauskünfte sind immer freiwillig, aber gehören heute zum Standard-Repertoire bei der Bewerbung um eine Wohnung oder ein Haus.

Team Koch Immobilien

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