Wissen rund um die Immobilie
Die Eigenbedarfsanmeldung
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist durch den Gesetzgeber in enge Grenzen gesetzt. Sind die folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtmäßig.
✅ Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Angehörige, wie etwa erwachsene Kinder.
✅ Der Eigenbedarf darf nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen angemeldet werden, sondern muss wirklich vorliegen.
✅ Der Vermieter hat dem Mieter ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen (je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate) gekündigt.
✅ Im Kündigungsschreiben kann der Vermieter plausibel nachweisen, dass Eigenbedarf besteht.
✅ Falls der Vermieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen kann, muss er diesen Umstand erwähnen.