Wissen rund um die Immobilie

Vorkaufsrecht

Die Arten des Vorkaufsrechts

Das Vorkaufsrecht gibt es nicht nur in Bezug auf Immobilien, findet aber sehr häufig beim Erwerb von Immobilien Anwendung.

Generell gilt es zwischen drei Arten des Vorkaufsrechts zu unterscheiden:

✅ Das dingliche Vorkaufsrecht:
Es kommt nur bei der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien zu tragen. Der Begünstigte wird im Grundbuch eingetragen und im Falle eines Verkaufs hat er das Recht, vor allen anderen das Grundstück oder die Immobilie zu erwerben.

✅ Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht:

In diesem Fall liegt einer Gemeinde oder einer Stadt das Vorkaufsrecht vor – sofern der Erwerb dem öffentlichen Interesse und Allgemeinwohl dienen soll.

✅ Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht:

Der Vorkaufsberechtigte kann etwas erwerben – unerheblich, ob beweglich oder unbeweglich – auch wenn schon ein Vertrag mit einer dritten Partei abgeschlossen wurde.

Team Koch Immobilien

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