Wissen rund um die Immobilie

Der Hausverkauf in der Steuererklärung

Haben Sie Ihr Haus verkauft, so müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung einige Dinge beachten.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist, ohne dass Sie die Immobilie selbst bewohnt haben, müssen Sie eine Spekulationssteuer auf den Verkaufserlös bezahlen.

So wird der Verkaufserlös für die Steuererklärung berechnet:

Sie nehmen den Verkaufspreis der Immobilie und ziehen ab:

📌 Anschaffungskosten

📌 Kosten für den Verkauf (Maklergebühren, Reparaturen)

Nach dem Einkommensteuergesetz wird ein Spekulationsgeschäft unter “sonstige Einkünfte” eingetragen. Sie benötigen daher die Anlage “SO”, um den Verkauf des Hauses in der Steuererklärung richtig einzutragen. Suchen Sie sich einen kompetenten Steuerberater, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Team Koch Immobilien

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