Wissen rund um die Immobilie

Das sollten Vermieter über die Bürgschaft wissen!

Die neue Wohnung ist zum Greifen nah, doch es fehlt dem Mieter das Geld für die Kaution? In diesem Fall kann auch eine Mietbürgschaft helfen. 

💰Der Mieter hinterlegt bei Ihnen statt einer Kaution in Form von Bargeld eine Bürgschaftserklärung bzw. Bürgschaftsurkunde.

💰 Eine rechtliche Verpflichtung zur Akzeptanz einer Mietbürgschaft gibt es nicht. Zusätzlich zu Ihrem freiwilligen Einverständnis zu dieser Art von Sicherheit können Sie den Mieter z. B. um einen Einkommensnachweis bitten.

💰 Es gibt drei Arten von Mietbürgschaften: die Elternbürgschaft, bei der Eltern und nahe Verwandte für den Mieter bürgen. Die Mietkautionsversicherung, hier springt die vom Mieter abgeschlossene Versicherung im Schadensfall ein. Die Bankbürgschaft, bei der die Bank zunächst die Kosten bzw. Schulden übernimmt und das Geld danach beim Mieter einzieht.

✅ Auch wenn Sie als Vermieter im Schadensfall entsprechende Dokumente einreichen müssen, überwiegen die Vorteile. So wird die Bonität des Mieters vorher geprüft, sie sparen Verwaltungsaufwand, die Absicherung ist sofort gegeben und die Zahlung im Schadensfall garantiert.

Team Koch Immobilien

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