Wissen rund um die Immobilie
Das müssen Sie bei einer Eigenbedarfskündigung wissen!
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung für folgende Personen kündigen:
📍 für sich selbst
📍 Familienmitglieder: Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Enkel, Großeltern, Nichten, Neffen, Schwager und Cousins
📍 Angehörige Ihres Haushalts: Kinder aus der vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder Pflegepersonal
Auch sind bei einer Eigenbedarfskündigung besondere Kündigungsfristen zu beachten. Diese richten sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses:
📌 Mietdauer bis 5 Jahre: drei Monate Kündigungsfrist
📌 Mietdauer 5 bis 8 Jahre: sechs Monate Kündigungsfrist
📌 Mietdauer über 8 Jahre: Neun Monate Kündigungsfrist
Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingehen, dann ist sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.