Wissen rund um die Immobilie

Eigenbedarfskündigung

Das müssen Sie bei einer Eigenbedarfskündigung wissen!

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung für folgende Personen kündigen:

📍 für sich selbst

📍 Familienmitglieder: Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Enkel, Großeltern, Nichten, Neffen, Schwager und Cousins

📍 Angehörige Ihres Haushalts: Kinder aus der vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder Pflegepersonal

Auch sind bei einer Eigenbedarfskündigung besondere Kündigungsfristen zu beachten. Diese richten sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses:

📌 Mietdauer bis 5 Jahre: drei Monate Kündigungsfrist

📌 Mietdauer 5 bis 8 Jahre: sechs Monate Kündigungsfrist

📌 Mietdauer über 8 Jahre: Neun Monate Kündigungsfrist

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingehen, dann ist sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?