Wissen rund um die Immobilie

Das Honorar des Hausverwalters: Kann er verlangen, was er möchte?

Das Honorar der Hausverwaltung ist ein sehr umstrittenes Thema und mit einigen Mythen verbunden.

“Wieder eine Erhöhung der Betriebskosten – da will mein Hausverwalter wohl einen teuren Urlaub machen”

Doch stimmt das denn wirklich?! Nein!

Das Honorar der Hausverwaltung stellt nur einen kleinen Teil der Betriebskosten dar – den genauen Anteil können Sie der jährlichen Betriebskostenabrechnung entnehmen.

Tatsächlich gibt es kein festgesetztes Honorar, woran sich die Hausverwalter zu halten haben. Prüfen Sie aus diesem Grund das Angebot vor Unterzeichnung und vergleichen Sie dieses mit den üblichen Standards für Ihr Bundesland. Diese finden Sie online.

Beachten Sie bitte auch, dass Ihre Hausverwaltung Ihnen Sonderleistungen, wie zum Beispiel außerordentliche Versammlungen und Anfertigungen von Kopien, zusätzlich in Rechnung stellen kann.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?