Wissen rund um die Immobilie

Darf mein Vermieter kündigen, wenn meine Partnerin auszieht?

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann bei einer Trennung Probleme aufwerfen. Wie Sie vorgehen können und welche Rechte Sie haben, lesen Sie hier.

▶️ Gemeinsamer Mietvertrag bei unverheirateten Paaren

Teilen Sie dem Vermieter Ihre Situation gemeinsam mit, dass der Mietvertrag wegen der Trennung fortan nur von einem Partner geführt werden soll. Der Vermieter kann mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass ein Partner aus dem Mietvertrag ausscheiden darf. Verpflichtet ist der Vermieter allerdings zu dieser Vereinbarung nicht.

Möchte der Vermieter die Vereinbarung nicht treffen, müssen Sie die Wohnung gemeinsam kündigen und es wird in der Regel ein neuer Mietvertrag für die Einzelperson aufgesetzt. Doch auch dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet: Er kann der Einzelperson dann einen neuen Mietvertrag verwehren.

💡 Tipp

Sie können vorsorgen: Lassen Sie eine Vereinbarung in den gemeinsamen Mietvertrag aufnehmen, nach der im Fall einer Trennung ein Partner allein aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann und das Mietverhältnis dann automatisch mit dem verbleibenden Partner fortgeführt wird.

▶️ Gemeinsamer Mietvertrag bei Eheleuten

Auch in dem Falle sollten Sie Ihrem Vermieter gemeinsam mitteilen, dass nur ein Ehepartner die Wohnung weiterhin bewohnen und führen wird. Diese Mitteilung bewirkt, dass der Ehegatte, der aus der Wohnung ausgezogen ist, auch aus dem Mietvertrag entlassen wird.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?