Wissen rund um die Immobilie

Darf ich einen Schlüssel zu meiner vermieteten Wohnung behalten?

Sie haben Ihre Wohnung vermietet und würden gerne einen Schlüssel dieser Wohnung für Notfälle bei sich behalten? Ihr Mieter ist beruflich des Öfteren einige Wochen am Stück nicht in der Wohnung und bei einem möglichen Rohrbruch möchte man schnell eingreifen bevor weitere Folgeschäden entstehen.

Dies ist nur möglich, wenn sie die schriftliche Einverständnis Ihres Mieters erhalten haben, ansonsten haben Sie keine Befugnis dazu. Auch mit dem schriftlichen Einverständnis gibt es einige Punkte zu beachten:

❗ Ihr Mieter ist vor Betreten der Wohnung darüber in Kenntnis zu setzen!

❗ Wurde der Mieter nicht informiert, kann er das Mietverhältnis fristlos kündigen.

❗ Ihr Mieter kann auch den Hausfriedensbruch rechtlich geltend machen. Sie sehen, dass es auch mit einer schriftlichen Erlaubnis nicht abgetan ist. Sie sorgen sich selbstverständlich um den Zustand Ihrer Eigentumswohnung bei der fehlenden Anwesenheit Ihres Mieters – dieser hat jedoch eine Obhutspflicht gegenüber der Wohnung und hat Sorge zu tragen, dass diese auch bei seiner Abwesenheit gewährleistet ist.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?