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Grundschuld - Umlage auf Mieter?

Darf die Grundschuld auf den Mieter umgelegt werden?

Als Eigentümer einer im Grundbuch eingetragenen Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Grundsteuer zu zahlen.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, haben Sie das Recht, die Grundsteuer als Nebenkosten auf den oder die Mieter umzulegen.

Voraussetzung für die Umlage ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Umlage mit einem Verweis auf die Betriebskostenverordnung begründen und zur allgemeinen Nachvollziehbarkeit den Verteilerschlüssel angeben.

Wohnen Sie als Vermieter selbst im Haus, dürfen Sie Ihren Anteil nicht auf die Mieter umlegen, sondern müssen ihn entsprechend Ihrer anteiligen Wohnfläche selbst zahlen.

Neben der Grundsteuer können Sie z.B. auch die Kosten für Gebäudeversicherung, Heizung und Wasser auf die Mieter umlegen.

Team Koch Immobilien

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