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Betreuungsvollmacht – kann ich damit das Haus der Eltern verkaufen?

Ja, mit einer Betreuungsvollmacht können Sie die Immobilie Ihrer Eltern verkaufen.

Allerdings müssen Sie beim Verkauf mit einer Betreuungsvollmacht einige wichtige rechtliche Vorschriften beachtet und Voraussetzungen erfüllen.

🧷 Voraussetzungen 🧷

– Abstimmung mit dem Betreuungsgericht

– Genehmigungsprüfung durch Betreuungsgericht

– Rechtswirksamkeit der Genehmigung

🧷 Vorgehensweise 🧷

– Suchen Sie frühzeitig den Kontakt mit dem Betreuungsgericht.

– Der vom Betreuungsgericht beauftragte Immobiliensachverständige erstellt ein Wertgutachten.

– Sowie das Gutachten erstellt ist, können Sie die Immobilie zum Verkauf anbieten.

– Haben Sie einen Käufer gefunden, müssen Sie (nicht der Betreute) und der Käufer zum Notar (hier wird die Genehmigungsurkunde vom Gericht benötigt).

– Sollte der Käufer aus Gründen der Kreditsicherheit eine Hypothek oder Grundschuld eintragen lassen wollen, muss das Betreuungsgericht das genehmigen.

Wir kennen uns mit dem Verkauf einer Immobilie durch einen Betreuer aus und unterstützen Sie gern.

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

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Telefon: 03601 812842

Team Koch Immobilien

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