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Waschmaschine läuft

Außer Haus! Waschmaschine laufen lassen?

Wer kennt’s nicht: Der Samstagseinkauf steht an. Der kluge Hausmann (oder die kluge Hausfrau) stellt die Waschmaschine an, während man unterwegs ist, um nachher Zeit zu sparen. Aber: Darf die Waschmaschine laufen, während man außer Haus ist, sprich: Greift die Hausratversicherung, sollte es zu einem Wasserschaden kommen, auch wenn man nicht da sein sollte?

Wir klären auf:

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gilt folgender Grundsatz: Sollte es bei einer kurzen Abwesenheit von nur wenigen Stunden zu einem Wasserschaden kommen, ist die Versicherung verpflichtet den entstandenen Schaden zu regulieren. Selbst dann, wenn Ihre Maschine keinen Aquastop (automatische Abschaltfunktion bei Wasseraustritt) besitzt.

Handeln Sie allerdings grob fahrlässig, also stellen Sie die Maschine bspw. freitagnachmittags an und kommen erst Sonntagabend wieder in Ihre Wohnung und bemerken dann einen Wasserschaden, wird’s schwierig mit der Übernahme der entstandenen Schäden durch Ihre Versicherung.

Kurz zusammengefasst: Während die Maschine läuft, können Sie Ihre Wohnung natürlich verlassen. Allerdings sollte sich Ihre Abwesenheit auf ein paar wenige Stunden begrenzen.

Team Koch Immobilien

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