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Ausgerutscht auf nassem Herbstlaub?

Ausgerutscht auf nassem Herbstlaub? Der Vermieter haftet!

Hält der Herbst in unseren Breitengraden Einzug, hat das nicht nur schöne Seiten. Gerade das ganze Laub 🍂🍂 auf den Gehwegen kann zu schweren Unfällen führen, wenn die Straßen nass 🌧️ sind und der Spaziergang einer Rutschpartie gleicht.

Beim Beseitigen von Laub gilt dieselbe Rechtslage wie beim Schneeräumen 🌨️❄️ auch. Grundsätzlich tragen die Kommunen die Verantwortung dafür, dass Straßen, Gehwege und Plätze gefahrlos betreten werden können.

Vermieter haben die Möglichkeit, Räum- und Streupflichten im Mietvertrag entweder auf den Mieter selbst oder ein Dienstleistungsunternehmen zu übertragen. Trotzdem ist der Vermieter in der Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass auch wirklich alle Gefahren beseitigt worden sind ☝️. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und es kommt zu einem Unfall, so benötigt der Vermieter eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, welche für entstandene Schäden aufkommt.

Team Koch Immobilien

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