Wissen rund um die Immobilie

Vermietung an Angehörige

Vermieter können Immobilien an nahe Angehörige vermieten und dadurch sogar finanzielle Vorteile erzielen: 

Seit dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass mindestens 66% des ortsüblichen Spiegels als Miete verlangt werden muss, um vom vollen Werbungskostenabzug zu profitieren: Vermieter können somit laufende Kosten mit den geringeren Mieteinnahmen verrechnen und profitieren.

Beachten Sie: Immobilienbesitzer, die Wohnraum vermieten, müssen Mieteinnahmen immer beim Finanzamt als Einkommen versteuern! 

Team Koch Immobilien

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