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Alles rund ums Hausgeld

Das Hausgeld wird durch die Hausverwaltung vorgeschrieben. Es ist ihre Aufgabe einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der alle Einnahmen und Ausgaben beinhaltet, die im kommenden Abrechnungsjahr erwartet werden. Aus diesem ergibt sich dann der monatlich zu zahlende Betrag.

Nicht jeder Eigentümer hat den gleichen Betrag zu zahlen. Das Hausgeld wird – sofern die WEG nichts anderes beschlossen hat – nach Miteigentumsanteilen verteilt. Dieser ist in der Teilungserklärung zu finden.

Der Verwalter ist dazu verpflichtet, eine jährliche Abrechnung zu erstellen, aus der sich eine Gutschrift oder Nachzahlung ergibt.

Es ist möglich die monatlichen Kosten auf die Mieter umzulegen. Die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage sind jedoch nicht umlagefähig.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung rät es sich, den Wirtschaftsplan, Beschlüsse zu Instandhaltungen und Modernisierungen, sowie Versammlungsprotokolle anzufordern. So kann es zu keinen Überraschungen kommen.

Team Koch Immobilien

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