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Grundsteuer

Änderung bei der Grundsteuer – Was Sie jetzt beachten sollten!

Bereits zum ersten Januar dieses Jahres begannen die Veränderungen bei der Grundsteuer. Betroffen von den Veränderungen sind Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Grundbesitzer. Diese werden nun nach und nach von den Finanzämtern dazu aufgefordert, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.

Ab 2025 soll dann die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Der Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert durch die Reform seine Gültigkeit. Deshalb muss für jeden Grundbesitz in Deutschland ein neuer Wert für die Grundsteuer ermittelt werden.

Für die eigentliche Grundsteuer bleibt aber das bisherige Verfahren erhalten, welches sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz zusammensetzt.

Team Koch Immobilien

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