Wissen rund um die Immobilie

Achtung vor der Mängelhaftung!

Welche Arten der Mängel gibt es bei Immobilien?

❗Offene Mängel: direkt erkennbare Mängel, wie z. B. feuchte und schimmelige Wände oder ein zerbrochenes Fenster

❗Versteckte Mängel: sind weder für den Verkäufer noch den Käufer sofort sichtbar. Sie werden erst bei der Nutzung erkennbar. Dazu zählen beispielsweise verrostete Rohre, die zu einem Wasserschaden führen.

❗ Arglistig verschwiegene Mängel: dem Verkäufer war das undichte und morsche Dach schon bekannt, jedoch wird der Mangel bei den Verhandlungen und beim Verkauf verschwiegen.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

👉 Ein Sachmangel liegt beispielsweise vor, wenn das Haus aufgrund eines undichten Daches unbewohnbar ist.

👉 Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Rechte Dritter das Haus unbewohnbar machen – ein Beispiel dafür ist ein Nießbrauchrecht eines Mieters. Mit gewissen Klauseln im Vertrag können sich Verkäufer vor späterer Haftung schützen, sollten Mängel auftreten – aber Achtung: nur wenn diese zu den ersten zwei Kategorien der Mängel gehören!

Team Koch Immobilien

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