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Grenzbebauung

Aber bitte mit Abstand – Was versteht man unter einer Grenzbebauung?

Bei uns in Deutschland muss in der Regel zwischen zwei Gebäuden ein Mindestabstand von drei Metern bestehen. Ist das an der Grenze stehende Haus besonders groß, muss der Mindestabstand unter Umständen auch noch größer sein.

Grundsätzlich darf eigentlich jeder auf seinem Grundstück machen, was er möchte. Doch bei der Grenzbebauung ist das anders. Hier gelten klare gesetzliche Bestimmungen.

Wann es sich um eine Grenzbebauung handelt, ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Eine Grenzbebauung wirkt sich meist auf die Privatsphäre des Nachbarn aus, daher ist dessen Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig. Ausnahmen bestehen jedoch bei Garagen. Sie können zwar eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen. Das Bauamt wird aber in jedem Fall den betroffenen Nachbarn informieren.

Im anschließenden Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn angehört und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Tut er dies nicht oder äußert er sich innerhalb von vier Wochen gar nicht, stellt die Baubehörde die Genehmigung auch ohne die Zustimmung Ihres Nachbarn aus.

Team Koch Immobilien

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