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Nebenkostenabrechnung

1 x 1 der Nebenkostenabrechnung: Rechten und Pflichten für Vermieter

Wer eine Wohnung oder ein Haus unterhält, der hat in der Regel monatliche hohe Kosten 💰 Daher haben Vermieter die Möglichkeit, bestimmte Kosten auf ihre Mieter umzulegen.

Umlagefähige Nebenkosten sind zum Beispiel:

🪙 Abwasser

🪙 Grundsteuer

🪙 Kosten für Heizung und Warmwasser

🪙 Müllabfuhr und Straßenreinigung u.a.

Kosten für Verwaltungstätigkeiten oder für die Instandhaltung und -setzung der Immobilie sind nicht umlagefähig.

Darüber hinaus haben Sie als Vermieter eine entsprechende Frist einzuhalten. Sie können sich also nicht unendlich Zeit lassen mit der Nebenkostenabrechnung ☝️ Sie haben ab dem Ende des Abrechnungszeitraums ein Jahr, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Halten Sie diese Frist nicht ein, so haben Sie keinen Anspruch auf spätere Nachzahlungen. Im umgekehrten Fall gilt dies jedoch nicht. Wurde die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt und es ergibt sich daraus ein Guthaben für den Mieter, so ist diesem das Guthaben dennoch auszuzahlen.

Team Koch Immobilien

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